Auch wenn die absoluten Zahlen von Schwangerschaften im Jugendalter entgegen gängiger Meinung rückläufig sind, sind immer noch jährlich viele schwangere Jugendliche in einer verzweifelten Situation, die für sie ausweglos erscheint. Dennoch gibt es ein breit gefächertes Angebot an Beratungs- und Hilfseinrichtungen, die junge Schwangere vielseitig und teilweise niederschwellig unterstützen. Grundsätzlich gilt aber: Je früher die Schwangerschaft erkannt wird, umso mehr Möglichkeiten gibt es. Deshalb sollte mit einem Schwangerschaftstest nicht gewartet werden.
Der Schwangerschaftstest
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Schwangerschaft festzustellen. Die einfachste Methode mit dem geringsten Aufwand ist der Schwangerschaftstest aus einem Drogeriemarkt oder einer Apotheke. Diese Tests funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Der Teststreifen, der mit Urin betränkt wird, reagiert je nach nachweisbarer Konzentration eines Schwangerschaftshormons im Urin. Ein solcher Test ist meist erst 14 Tage nach dem sexuellen Kontakt, der eine Schwangerschaft zur Folge gehabt haben könnte, wirklich aussagekräftig. Bei einem Frauenarzt / einer Frauenärztin kann bereits deutlich früher ein zuverlässigerer Test mit einer Blutuntersuchung durchgeführt werden.
Das Ergebnis
Sollte das Ergebnis eines selbst durchgeführten Schwangerschaftstests negativ ausgefallen sein, aber dennoch deutliche Anzeichen für eine Schwangerschaft bestehen, sollte sicherheitshalber immer ein Facharzt (Gynäkologe) aufgesucht und eine ärztliche Untersuchung vorgenommen werden. Mögliche Anzeichen sind beispielsweise:
- Monatsblutung bleibt aus, ist schwächer oder kürzer als sonst
- morgendliche Übelkeit
- Bauch fühlt sich runder und angespannter an
- Müdigkeits- und Schlappheitsgefühl
- Brüste werden weicher und reagieren empfindlicher
Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, sollte umgehend ein Termin bei einem Frauenarzt / einer Frauenärztin vereinbart werden. Auch bei Jugendlichen besteht die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb brauchen auch junge Schwangere nicht zu befürchten, dass die Familie von der Behandlung erfährt. Jedoch ist dieser Schritt für die eigene Sicherheit, aber auch die des eventuell ungeborenen Kindes sehr wichtig.
Das Gefühlschaos
Nahezu jede Frau erlebt mit der Nachricht, schwanger zu sein, ein wahres Gefühlschaos. Gerade bei jungen Schwangeren ist dieses noch viel intensiver, denn bei den 2,6 % aller unter 18-jährigen Frauen, die schwanger werden, ist die Schwangerschaft von 92 % ungeplant. Sie haben Angst, eigenen und fremden Erwartungen nicht gerecht werden zu können, ihre Eltern enttäuscht zu haben, und fragen sich, wie sie ihr Leben mit Kind bewältigen können und ob Kindsvater und Familie hinter ihr stehen und sie unterstützen werden. Hinzu kommen meist auch noch die Gefühle von Scham (Wie wird das soziale Umfeld reagieren?) und Wut, die sich häufig gegen sich selbst richtet (Warum ist mir das passiert? Warum habe ich nicht besser aufgepasst?).
Ein schwieriger Weg beginnt
Ganz wichtig ist es insbesondere für junge Schwangere, sich möglichst zeitnah eine professionelle Unterstützung zu suchen, gerade wenn sie Angst vor der Konfrontation mit den eigenen Eltern oder auch dem Vater des ungeborenen Kindes haben. Es gibt in nahezu jeder Stadt eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, deren Besuch vollkommen unabhängig von der späteren Entscheidung ist, ob und wie das Kind aufwachsen soll. Zunächst werden gemeinsam Perspektiven entwickelt und eine psychosoziale Beratung durchgeführt. Die Beratung ist selbstverständlich anonym und kostenfrei.
Wichtig wäre es für die Schwangere auch, eine vertraute Person aus ihrem Umfeld einzuweihen (Schwester, Tante, Großmutter, beste Freundin), mit der man über die Situation offen sprechen kann und von der man eventuell auch Unterstützung bei Angelegenheiten erfährt, die einem selbst nicht so leicht möglich sind (bspw. Gespräch mit den Eltern, Gespräch mit dem Kindsvater, Arztbesuche oder Ämtergänge).
Grundsätzlich gibt es vier Kernmöglichkeiten, für die sich die junge Schwangere entscheiden kann:
- Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich (insofern keine medizinische Indikation vorliegt)
Zuvor muss ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktsberatungsstelle durchgeführt werden, welches bescheinigt wird. Erst drei Tage nach diesem Gespräch kann unter Vorlage der Bescheinigung ein straffreier Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Abtreibung in der Regel ohne das Einverständnis der Eltern möglich. Unter 16-Jährige können vom Arzt nach einer Einverständniserklärung von beiden oder zumindest von einem Erziehungsberechtigten gefragt werden. Mehr Informationen erhält die junge Schwangere hierzu auch in dem auf jeden Fall erforderlichen Beratungsgespräch. - Schwangerschaft fortsetzen und Kind entbinden ohne räumliche Veränderung
Besonders wenn die eigene Familie die junge Schwangere unterstützt, ist es möglich, die Schwangerschaft offen zu kommunizieren und sich ohne eine (anstehende) Veränderung des räumlichen Umfelds auf die Geburt des Kindes vorzubereiten. Ob die junge Schwangere das Kind anschließend behalten und selbst großziehen möchte, kann sie vor oder nach der Geburt entscheiden und es, wenn sie es wünscht, anschließend zur Adoption freigeben. - Schwangerschaft fortsetzen und Kind entbinden mit räumlicher Veränderung
Sollte der Rückhalt in der eigenen Familie der jungen Schwangeren nicht gegeben sein und auch der Kindsvater entweder nicht unterstützen wollen oder aber als Partner nicht mehr erwünscht sein, kann die junge Schwangere auch in eine Mädchenwohngruppe ziehen. Dies würde bedeuten, dass sie mit anderen Mädchen, die ebenfalls im Jugendalter schwanger geworden sind, auf ein Leben mit dem Kind vorbereitet und auch nach der Entbindung begleitet sowie unterstützt wird. Auch hier kann sich die junge Schwangere später für eine Freigabe zur Adoption entscheiden. - Vertrauliche Geburt mit anschließender Adoptionsfreigabe
Bei dieser Form können sich junge Schwangere von einem kompetenten Team betreuen lassen. Die Schwangeren erhalten professionelle Hilfe und eine feste Betreuerin für den Umgang mit der Schwangerschaft. Sie sorgt dafür, dass diese und die Geburt vertraulich bleiben, und betreut die junge Schwangere durchgehend. Der spätere Eintrag ins Geburtenregister erfolgt mit einem Pseudonym, welches die Schwangere selbst wählen kann. Das Neugeborene geht sofort in die Obhut des Jugendamtes, über und es wird ein Adoptionsverfahren eröffnet; bis zu dessen Abschluss (Dauer: circa 1 Jahr nach der Entbindung) kann sie das Kind nachträglich wieder annehmen. Wenn sie dies nicht tut, kann lediglich das leibliche Kind mit 16 Jahren die wahre Identität erfahren; die leibliche Mutter kann unter bestimmten Gegebenheiten aber auch dieses verhindern.